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Vertragsbestandteile

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Reisekosten

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 03.01.2026


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den gesamten Geschäftsbetrieb der CAPE+coop e.G. (nachfolgend «Genossenschaft»).

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Genossenschaft betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Genossenschaft angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt), sowie exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern. Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern.  Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

4. Bezahlung

Die Genossenschaft bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung (auch mit Online Zahlung), Vorauskasse.

Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug und die Betreibung wird eingeleitet. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent) und Leistungsunterbrüche können auftreten.

Eine Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Genossenschaft  ist nicht zulässig. Der Genossenschft steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

5. Pflichten der Genossenschaft

5.1. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Genossenschaft ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Genossenschaft.

5.2. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Genossenschaft.

7. Terminannullation

Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem Termin kostenlos. Bei einer fehlenden oder verspäteten Absage werden folgende Kosten fällig:

Bis 1 (ein) Arbeitstag vor dem vereinbarten Termin werden 50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Preises fällig. Bei einer späteren Absage werden die vollen Kosten der Dienstleistung verrechnet.

8. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

9. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Preis der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

10. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Genossenschaft zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Genossenschaft explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

11. Datenschutz

Die Genossenschaft darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Genossenschaft ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Genossenschaft vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Genossenschaft auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Genossenschaft die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

Personendaten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben der Schweiz verarbeitet.

12. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website durch die Genossenschaft in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

13. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

15. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

16. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

17. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen liechtensteinischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben.

Reisekosten

Reisekosten umfassen Kosten für zurückgelegte Entfernung und gesamte Reisezeit sowie Spesen, Flugkosten und Übernachtungen. Die Reisekosten werden durch den jeweiligen Projektleiter berechnet. Spesen werden  üblicherweise ab Vaduz, Liechtenstein berechnet. Nach schriftlicher Bestätigung durch den Kunden können auch die Kosten vom jeweiligen Einsatzort unseres Mitarbeiters zum Kunden-Einsatzort berechnet werden.

a) Kilometer

Hin- und Rückweg zum Einsatzort des Kunden CHF 0,75/km

b) Zeit

Gesamte Reisezeit, basierend auf der Hin- und Rückreise zum Leistungsort.

  • 1/10h Schritte Berechnung der Reisezeit.: CHF 75,00 / Std.
  • Reisen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen unterliegen einem Zuschlag von: 50 %

c) Übernachtungen, Spesen

Für Übernachtungskosten, Verpflegung und kleinere Nebenkosten bei mehrtägigen Reisen berechnen wir: Per Diem Pauschalen der Europäischen Kommission. Transportmittel (Flug, Bahn, Taxi, Auto)werden nach Aufwand erfasst.

Per Diem Stand 2024 (Beispiele):

  • Deutschland CHF 207,00/(Tage-1) 
  • Schweiz CHF 237,00/(Tage-1) 
  • Österreich CHF 215,00/(Tage-1) 
  • Frankreich CHF259,00/(Tage-1) 
  • Spanien CHF 198,00/(Tage-1) 
  • Kroatien CHF 170,00/(Tage-1)
  • Griechenland 178,00/(Tage-1)
  • Morocco CHF 188,00/Tag (incl. 1st Day)
  • USA (except N.Y) CHF 258,00/Tag (incl. 1st Day)

d) Flugkosten

Flüge werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, Reisezeit nach b):.

  • Y, B-Class für Flüge mit einer Reisezeit unter 2h.

  • C,J,D-Class bei Flügen über 2h Reisezeit oder arbeitsbedingter Notwendigkeit.

e) Pauschalpreis für lokale Zonen

Kunden, deren Firmensitz innerhalb eines Radius von 50 km um unseren Firmensitz liegt: CHF 80,00/Einsatz.

Weitere Reisekosten fallen nicht an.

h) Remote Services

Für Remote Services werden keine Reisekosten berechnet.